Vor ein paar Tagen bekam ich eine Einladung in ein Golfhotel. Es lag auf meiner Route, ich konnte ein paar Tage mit Hotelatmosphäre gut brauchen (es ist schön und aufregend, bei privaten Gastgebern zu sein, aber natürlich bin ich auch immer Gast und bei so schnellen Wechseln schlaucht das doch etwas).
Abgemacht waren zwei Nächte und ein Auftritt. Am dem Morgen, als ich mich nun auf das Rad Richtung Hotel schwingen wollte, hatte ich eine Mail im Postfach. Die Ankündigung sei nicht in der Zeitung erschienen, deshalb habe es wohl keinen Mehrwert, wenn ich dort auftrete. Ich könne eine Nacht dort übernachten, und auch frühstücken, aber – im Übrigen sehr schade.
Grundsatzfrage: darf das das? Ohne Veranstaltungsvertrag vielleicht, aber muss ich jetzt immer Verträge aufsetzen?
Grundsatzfrage 2: sollte ich „kommerzielle“ Kooperationen komplett ausschließen, einfach weil dahinter auch immer kommerzielle Absichten stehen? Dann würde ich aber nur noch im privaten Rahmen auftreten und um das Programm zu sehen, müsste man mich notgedrungen nach Hause einladen …
Alle meine bisherigen Gastgeber haben sich sehr verantwortlich für mich gefühlt, haben gesagt, ich könne auch länger bleiben und sowieso jederzeit wiederkommen. Das liegt sicher auch daran, dass ich mit diesem Projekt für jeden ersichtlich auf Unterstützung angewiesen bin.
Ein Glück hatte ich Freunde in der Nähe, bei denen ich kurzfristig unterkommen konnte. Denn natürlich bin ich nicht für eine Übernachtung und ein Frühstück in das Golfhotel gegangen. Wenn der Hofnarr am Hofe einfach nicht mehr gebraucht wird, dann sollte er das Weite suchen.
Ach übrigens: die Veranstaltung im Golfhotel Gut Apeldoer heute um 19:00 ist abgesagt.
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Gedacht/gefühlt:
nix Reha. Auf der Straße.
Gehört:
Deine Kinder und Enkelkinder sind doch deine Heimat und dein Leben, darüber solltest du erzählen!
Ich verstehe mich mit Pferden besser als mit Menschen, mit denen kann man sich ja unterhalten.
Ich wüsste nichts, was mein Land tun könnte, damit ich sage, ich bin stolz auf Deutschland.
Es geht nicht um Stolz, es geht um Liebe. Ich liebe mein Land. Hier kann ich atmen.
Klar, komm rum. Abendessen ist schon fertig.
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Das darf das nicht. Auch, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt. Wie schade. Um so schöner die vielen positiven Erlebnisse mit privaten Gastgebern.
„Ich liebe mein Land. Hier kann ich atmen.“ Eine sehr schöne und wichtige Feststellung. So essentiell und häufig wird man sich dessen erst bewusst, menn man es nicht kann.
Ich finde dein Projekt großartig! Danke, dass du uns daran teilhaben lässt.
Sonnige Grüße aus Hamburg
Christiane
Hallo Lena,
auch ein mündlicher Vertrag ist einzuhalten. Die Frage bei mündlichen und schriftlichen Verträgen ist wohl, was du tun kannst, wenn sie nicht eingehalten werden.
Vielleicht fühlen sich die Leute an einen schriftlichen Vertag eher gebunden. Das kann dann natürlich auch darin enden das du keine Auftritte bekommst, wenn die Leute etwas unterschreiben müssen.
Ich finde übrigens das Angebot trotzdem eine Nacht inkl. Frühstück dort verbringen zu können ein nettes Angebot. Hätte es auf dem Weg gelegen, wäre das ja auch sicher gegangen.
Ob mit oder ohne schriftlichem Vertrag wird es wohl nicht die letzte kurzfristige Absage, sei es von einem Hotel oder einer Privatpersion, sein.
Insofern vielleicht einfach abhaken und über die vielen Gelegenheiten freuen, bei denen alles geklappt hat.
Gruß
Patrick
Moin Magdalena,
bei der Frage komerzielle Auftritte ja oder nein könntest du ja abwägen,ob: der Anbieter gemeinnützig,kulturfördernd oder sonstwie für eine gute Sache ist.
Ein kleines Eintrittsgeld ist meiner Meinung nach OK, da meistens Personal und Strom bezahlt werden müssen.
Gruß Wolfgang